Kurz gesagt: Ja, wenn du Verträge mit Privatkunden online abschließt, etwa im Webshop. Für solche Fernabsatzverträge braucht es eine Rücktrittsfunktion, beschriftet mit „Vertrag widerrufen“ oder gleich eindeutig. Das gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Ob es auf dich zutrifft, klären im Zweifel die WKO oder ein Anwalt.
Ich baue Websites mit Shop oder Online-Buchung. Deshalb schaue ich mir neue Pflichten für Webshops genau an. Hier steht, was im Gesetzesbeschluss und auf amtlichen Seiten dazu steht. Rechtsberatung ist das nicht.
Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?
Mit dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 wurde der § 13a in das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) eingefügt. Der Nationalrat hat es am 7. Juli 2026 beschlossen, veröffentlicht wurde es am 28. Juli 2026 (BGBl. I Nr. 59/2026).
Der Kern: Wer Verträge mit Verbrauchern über eine Online-Oberfläche abschließt, muss eine Funktion bereitstellen, mit der der Kunde online vom Vertrag zurücktreten kann. Das Rücktrittsrecht selbst und die Frist ändern sich dadurch nicht. Neu ist nur, wie leicht man es ausüben kann.
Seit wann gilt das, und für welche Verträge?
Ursprünglich war der 19. Juni 2026 vorgesehen. Der Nationalrat hat den Start auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Die Regel gilt für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden.
Das ist wichtig, weil ältere Meldungen aus dem Frühjahr noch den Juni-Termin nennen. Dieser Stand ist überholt.
Was muss die Funktion laut Gesetz können?
Das sind die Vorgaben aus § 13a FAGG, so wie sie im Gesetzesbeschluss stehen:
- Beschriftung: gut lesbar mit „Vertrag widerrufen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung.
- Platz und Dauer: hervorgehoben und leicht zugänglich, während der ganzen Rücktrittsfrist durchgehend verfügbar.
- Eingabe: Der Kunde kann seinen Namen, Angaben zum Vertrag und den Weg für die Bestätigung angeben, etwa seine Mailadresse.
- Absenden: über eine Schaltfläche mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleich eindeutigen Formulierung.
- Bestätigung: Du schickst dem Kunden unverzüglich eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, zum Beispiel per Mail. Darin stehen unter anderem der Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Dazu kommt laut Gesetzesbeschluss: Die Informationen zum Rücktrittsrecht, die der Kunde vor dem Kauf bekommt, nennen gegebenenfalls auch, dass es die Funktion gibt und wo sie zu finden ist. Auch die Muster-Widerrufsbelehrung im Gesetz hat dafür einen eigenen Satz bekommen.
Eine eigene Ausnahme für kleine Betriebe steht in § 13a nicht. Mach dir also nicht die Hoffnung, dass es dich als Einzelunternehmer automatisch nicht trifft. Prüf es lieber einmal.
Wen betrifft das im Alltag?
Betroffen ist, wer online Verträge mit Privatkunden abschließt. Zum Beispiel:
- Webshop: Der Kunde bestellt direkt auf deiner Seite.
- Online-Buchung mit Rücktrittsrecht: Termine oder Leistungen, die man online bucht.
- Gutscheinverkauf: Gutscheine, die man auf der Seite kauft.
Ob dein Angebot ein Rücktrittsrecht hat und ob für dich Ausnahmen gelten, kann ich nicht seriös beurteilen. Das klärst du mit der WKO oder einem Anwalt.
Wie prüfe ich selbst, ob meine Seite passt?
Das ist keine Rechtsprüfung, aber ein guter Praxistest. Nimm dir eine Viertelstunde und geh wie ein Kunde durch deine eigene Seite:
- Such den Button. Schließ auf dem Handy einen Testkauf oder eine Testbuchung ab. Findest du die Rücktrittsfunktion ohne Suchen?
- Lies die Beschriftung. Steht dort „Vertrag widerrufen“ oder etwas, das genauso eindeutig ist?
- Probier die Eingabe. Kannst du Name, Angaben zum Vertrag und deine Mailadresse eingeben? Heißt der Absende-Knopf „Widerruf bestätigen“ oder ähnlich eindeutig?
- Prüf die Bestätigung. Kommt gleich danach eine Bestätigung, etwa per Mail, mit dem Inhalt, Datum und Uhrzeit?
- Denk an die Frist. Ist die Funktion auch noch da, wenn die Bestellung ein paar Tage alt ist, und nicht nur direkt nach dem Kauf?
- Lies deine Widerrufsbelehrung. Steht drin, dass man online widerrufen kann und wo die Funktion zu finden ist?
Klappt einer dieser Punkte nicht, schreib ihn dir auf und geh damit zu deiner WKO oder deinem Anwalt. Dann klärst du die Rechtsfrage, bevor die Seite umgebaut wird.
Wer ist wofür zuständig?
Ob dein Angebot betroffen ist und was in deinen Rechtstexten stehen muss, prüft dein Betrieb, am besten mit der WKO oder einem Anwalt. Das ist bei Impressum und Datenschutz nicht anders.
Ich übernehme die Technik: Ich baue deine Website mit Shop oder Buchung und setze Funktionen wie den Widerrufsbutton auf der Seite um. Mit der Website-Betreuung halte ich auch deine Rechtstexte aktuell. Die inhaltliche Prüfung, ob sie für deinen Betrieb passen, ersetzt das nicht.
Falls du dich fragst, ob dir ein Baukasten diese Arbeit abnimmt: Das hängt vom Anbieter ab und lässt sich nicht pauschal sagen. Wie du das für dich einschätzt, steht im Ratgeber Wix, Jimdo oder eigene Website: Wann lohnt sich der Wechsel?
Was kostet das bei mir?
Meine Preise sind netto.
- Website mit Shop oder Buchung: ab 2.490 € netto. Startseite plus 3 Unterseiten, mit kostenloser Vorschau deiner Startseite.
- Website-Betreuung: 29 € netto im Monat, statt Hosting und Domain. Dabei sind aktuelle Rechtstexte und bis 15 Minuten kleine Änderungen im Monat.
- Größere Änderungen: nach Aufwand, 85 € netto je Stunde im 15-Minuten-Takt.
Wie eine Website mit Shop oder Buchung bei mir aussieht, siehst du auf der Leistungsseite.
Quellen
Häufige Fragen
- Gilt der Widerrufsbutton auch für ältere Bestellungen?
- Laut Gesetz gilt die Regel für Verträge, die nach dem 30. September 2026 geschlossen werden. Ursprünglich war der 19. Juni 2026 vorgesehen, der Nationalrat hat den Start aber auf den 1. Oktober 2026 verschoben. Findest du irgendwo noch den Juni-Termin, ist die Angabe überholt.
- Was passiert, wenn mein Shop keinen Widerrufsbutton hat?
- Ein Verstoß ist als Verwaltungsübertretung in § 19 FAGG aufgenommen. Welche Folgen das im Einzelfall für dich hat, kann ich dir nicht sagen, das gehört zur Rechtsberatung. Frag dazu die WKO oder einen Anwalt, am besten bevor du die Seite anpasst.
- Was kostet eine Website mit Shop oder Buchung bei Vendo Agency?
- Eine Website mit Shop oder Buchung kostet bei mir ab 2.490 Euro netto, mit Startseite und 3 Unterseiten. Mit der Website-Betreuung um 29 Euro netto im Monat halte ich deine Rechtstexte aktuell. Ob dein Shop betroffen ist und was genau drinstehen muss, prüfst du inhaltlich mit der WKO oder deinem Anwalt. Ich setze es technisch um.
Ich widerrufe nur eines, nämlich Sonntag früh um sechs.

Passt das auf deinen Betrieb?
Schreib mir kurz auf WhatsApp, worum es bei dir geht. Ich sag dir ehrlich, ob und wie ich dir helfen kann.
Die Nachricht ist schon vorbereitet, du ergänzt nur deine Frage.
