Kurz gesagt: Noch nicht. Ein Entwurf der Arbeitsministerin zur EU-Richtlinie sieht vor, dass das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne ins Inserat kommt. Beschlossen ist er nicht. Pflicht ist seit 2011 das Mindestentgelt laut Kollektivvertrag. Eine ehrliche Zahl im Inserat erfüllt das heute schon und macht deine Anzeige glaubwürdiger.
Wenn ich mit Betrieben über Stellenanzeigen rede, kommt die Gehaltsfrage fast immer als Letztes. Dabei ist es aus meiner Sicht genau die Frage, die Bewerber am meisten interessiert. Und gerade ist das Thema politisch in Bewegung: Die EU-Frist ist am Sonntag verstrichen, und die Arbeitsministerin hat einen Entwurf vorgelegt. Dieser Text gibt den Stand vom 08.06.2026 wieder.
Was ist gerade los bei der Lohntransparenz?
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis 07.06.2026 in Österreich umgesetzt sein müssen. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte den Sozialpartnern laut ORF Ende Mai eine Frist für eine Einigung gesetzt. Die Einigung kam nicht zustande. Am Samstag, 06.06.2026, schickte Schumann deshalb wie angekündigt einen eigenen Entwurf in die politische Koordinierung der Regierung. Das berichteten ORF und derStandard am 07.06.2026.
Beschlossen ist damit nichts, die Frist ist verstrichen. Die Wirtschaftskammer hat das Vorgehen laut ORF scharf kritisiert. Was am Ende im Gesetz steht, weiß ich heute nicht.
Was steht im Entwurf?
Laut ORF vom 07.06.2026 (öffnet neuen Tab) muss nach dem Entwurf das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne in der Stellenausschreibung stehen, bei Initiativbewerbungen vor dem Einstellungsgespräch. So sollen sich Bewerber auf die Gehaltsverhandlung vorbereiten können. Betriebe, die nach Kollektivvertrag zahlen, sollen keine eigene Vergütungsstruktur entwickeln müssen, sondern das Entgeltsystem ihres Kollektivvertrags verwenden können. Die Strafen, die die Richtlinie verlangt, soll es als Verwaltungsstrafen geben, aber erst in einem Jahr, damit sich Betriebe vorbereiten können.
Was verlangt die EU-Richtlinie bei Stelleninseraten?
Was die Richtlinie verlangt, steht seit 2023 fest (Richtlinie (EU) 2023/970 (öffnet neuen Tab), Artikel 5). Für die Suche nach neuen Leuten sieht sie unter anderem vor:
- Gehalt vor dem Gespräch: Bewerber haben das Recht, das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne zu erfahren, zum Beispiel in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch.
- Keine Frage nach dem bisherigen Gehalt: Der Arbeitgeber darf Bewerber nicht fragen, was sie bisher verdient haben.
- Geschlechtsneutrale Ausschreibung: Stellenausschreibungen und Berufsbezeichnungen sollen für alle Geschlechter gelten.
Berichte über Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern verlangt die Richtlinie erst von Betrieben ab 100 Beschäftigten. Verbindlich für deinen Betrieb wird das alles erst über ein österreichisches Gesetz, und die Einzelheiten stehen erst nach einem Beschluss fest. Deshalb baue ich keine Anzeige auf Regeln, die es in Österreich noch nicht gibt.
Was gilt für dein Inserat heute schon?
Eine Pflicht besteht bereits, und zwar seit 01.03.2011. Dein Stelleninserat muss das für die Stelle geltende Mindestentgelt nach Kollektivvertrag oder Gesetz nennen (§ 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz (öffnet neuen Tab)). Die WKO beschreibt die Angabe so:
- Als Betrag, nicht als Wort wie „attraktiv“.
- Mit Zeiteinheit: pro Stunde, Woche oder Monat.
- Ohne anteilige Sonderzahlungen.
- Mit Zulagen, wenn sie dir zum Zeitpunkt der Ausschreibung schon bekannt sind.
Bei einem ersten Verstoß gibt es laut WKO eine Verwarnung, bei weiteren eine Verwaltungsstrafe. Ein Satz wie „Bezahlung nach Vereinbarung“ nennt keinen Betrag und reicht deshalb nicht. Und schon heute gilt: Eine Stelle darf nicht nur für Männer oder nur für Frauen ausgeschrieben werden (§ 9 Abs. 1 Gleichbehandlungsgesetz).
Was heißt „Mindestentgelt“ in der Praxis?
Gemeint ist nicht das, was du am Ende zahlst, sondern der Betrag, der für die Stelle laut Kollektivvertrag oder Gesetz mindestens gilt. Welcher das für deinen Betrieb ist, hängt von deiner Branche und der Einstufung der Stelle ab. Im Kollektivvertrag deiner Branche steht die Tabelle, und bei Unsicherheit fragst du die WKO.
Darf ich schreiben, dass ich mehr zahle?
Ja. Bist du bereit, mehr als das Mindestentgelt zu zahlen, verlangt das Gesetz sogar, dass du darauf hinweist. Die WKO nennt aber ein Risiko: Zahlst du trotz angekündigter Bereitschaft nicht mehr, kann ein Bewerber unter Umständen die Differenz und eine Entschädigung verlangen, etwa wenn er sich wegen Alter oder Geschlecht benachteiligt sieht. Schreib also nur hin, was du auch hältst.
Warum ist eine ehrliche Gehaltsangabe ein Vorteil?
Weil Floskeln wie „leistungsgerechte Bezahlung“ nichts sagen. Wer eine klare Zahl hinschreibt, fällt auf. Gerade wer schon einen Job hat, will vorher wissen, ob sich ein Gespräch lohnt.
Eine klare Zahl bringt dir drei Dinge:
- Weniger Rückfragen, die nur das Gehalt klären sollen.
- Passendere Bewerber, weil sich eher meldet, wem der Rahmen reicht.
- Vertrauen: Wer offen ist, wirkt, als hätte er nichts zu verbergen.
Das ist meine Einschätzung aus der Praxis und kein Versprechen. Ob sich jemand meldet, hängt auch von Umkreis, Arbeitszeiten und Antwortgeschwindigkeit ab. Wie du Nachrichten am Handy schneller beantwortest, steht im Ratgeber zur WhatsApp-Business-App. Wie du Leute über Anzeigen auf Facebook und Instagram erreichst, steht auf der Seite Mitarbeitersuche für Betriebe, die Technik dahinter unter Facebook und Instagram.
Wie schreibst du die Gehaltsangabe richtig?
Ein paar Punkte, mit denen du heute gut liegst und später wenig ändern musst:
- Zahl zuerst: Das Mindestentgelt steht gut sichtbar, nicht im Kleingedruckten am Ende.
- Zeiteinheit und „brutto“ dazu, zum Beispiel brutto pro Monat.
- Echte Überzahlung: Nur erwähnen, was du auch zahlst, und dazuschreiben, wovon es abhängt.
- Berufsbezeichnung klar, keine Leerformel wie „Verstärkung gesucht“.
- Nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen. Die EU-Richtlinie sieht genau dafür ein Verbot vor, und es kostet dich nichts, schon jetzt darauf zu verzichten.
Ein Beispiel für den Aufbau, mit Platzhalter statt echter Zahl: „Gehalt: ab [Betrag] brutto pro Monat laut Kollektivvertrag. Überzahlung je nach Erfahrung möglich.“ Schreib „möglich“ nur hin, wenn du wirklich bereit bist, mehr zu zahlen. Prüf vor dem Veröffentlichen, ob die Formulierung zu deinem Kollektivvertrag passt.
Was gilt bei Anzeigen auf Facebook und Instagram?
Laut WKO ist ein Stelleninserat jede Veröffentlichung, in der ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird, ausdrücklich auch im Internet. Ein allgemeiner Hinweis, dass du Leute suchst, ohne konkrete Stelle fällt laut WKO nicht darunter. Suchst du mit der Anzeige eine bestimmte Stelle, gehört die Zahl also hinein. Ich halte es so: Die Zahl steht in der Anzeige und auf der Seite, auf die sie führt. Bist du dir bei einer Formulierung unsicher, frag bei der WKO nach.
Was machst du, wenn das Gesetz tatsächlich kommt?
Dann zählt der beschlossene Text, nicht die Richtlinie und nicht der Entwurf. Was genau verlangt wird und ab wann Strafen drohen, steht erst nach dem Beschluss fest. Wer seine Anzeigen schon mit einer klaren Zahl schreibt, muss dann nur anpassen und nicht alles neu aufsetzen. Sieh an dem Tag deine laufenden Anzeigen durch und frag im Zweifel die WKO.
Was kostet eine Recruiting-Anzeige bei mir?
Die Mitarbeitersuche mit Anzeigen berechne ich nach Umfang. Der Aufwand hängt davon ab, wen du suchst, wie viele Bilder und Videos du brauchst und ob Bewerbungen automatisch bestätigt werden sollen. Den Festpreis bekommst du nach dem Gespräch schriftlich, bevor ich anfange. Meine Preise sind netto, das Werbebudget zahlst du direkt an Meta.
- Zur Einordnung, Anzeigen einrichten allgemein: ab 390 € netto.
- Anzeigen-Betreuung: ab 190 € netto im Monat. Kontrolle, Anpassung und ein Monatsbericht in einfachen Worten.
Welche Zahl in deine Anzeige gehört, entscheidest du, nicht ich. Alles zum Angebot findest du unter Mitarbeitersuche für Betriebe.
Quellen
Stand der Recherche: 08.06.2026. Ob das Gesetz inzwischen beschlossen wurde, prüfst du am besten vor dem Veröffentlichen deiner Anzeige noch einmal.
- EUR-Lex: Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz (öffnet neuen Tab)
- ORF vom 26.05.2026: Schumann setzt Sozialpartnern bei Lohntransparenz Frist (öffnet neuen Tab)
- ORF vom 07.06.2026: Schumann legt Entwurf zur Lohntransparenz vor (öffnet neuen Tab)
- derStandard vom 07.06.2026: Schumann legt Entwurf zur Lohntransparenz vor (öffnet neuen Tab)
- WKO: Angabe des Mindestentgelts im Stelleninserat (öffnet neuen Tab)
Häufige Fragen
- Was muss heute in der Stellenanzeige zum Gehalt stehen?
- Seit 01.03.2011 das kollektivvertragliche oder gesetzliche Mindestentgelt für die Stelle (§ 9 Abs. 2 Gleichbehandlungsgesetz), laut WKO als Betrag mit Zeiteinheit, ohne anteilige Sonderzahlungen und mit bereits bekannten Zulagen. Bist du bereit, mehr zu zahlen, gehört auch dieser Hinweis hinein. Im Zweifel frag bei der WKO nach.
- Ist das Lohntransparenzgesetz schon beschlossen?
- Nein, Stand 08.06.2026 nicht. Die EU-Frist zur Umsetzung ist am 07.06.2026 verstrichen. Arbeitsministerin Schumann hat ohne Einigung der Sozialpartner einen eigenen Entwurf in die Koordinierung der Regierung geschickt. Er sieht unter anderem das Einstiegsgehalt oder dessen Spanne im Inserat vor. Was am Ende im Gesetz steht, ist offen.
- Was kostet eine Recruiting-Anzeige bei Vendo Agency?
- Die Mitarbeitersuche mit Anzeigen berechne ich nach Umfang, den Festpreis bekommst du nach dem Gespräch schriftlich. Das Werbebudget zahlst du direkt an Meta. Bewerbungen kann ich nicht garantieren, und eine Rechtsprüfung deiner Anzeige ist nicht Teil davon. Das klärst du im Zweifel mit der WKO.
Mein Gehalt steht klar im Napf. Jeden Morgen.

Passt das auf deinen Betrieb?
Schreib mir kurz auf WhatsApp, worum es bei dir geht. Ich sag dir ehrlich, ob und wie ich dir helfen kann.
Die Nachricht ist schon vorbereitet, du ergänzt nur deine Frage.
