Kurz gesagt: Seit 1. Oktober 2026 gilt in Österreich das Recht auf Reparatur. Hersteller bestimmter Produkte, etwa Waschmaschinen oder Smartphones, müssen auch nach der Gewährleistung reparieren. Wählt ein Kunde in der Gewährleistung die Reparatur statt Austausch, verlängert sie sich einmalig um ein Jahr. Für Reparaturbetriebe kann eine klare Reparatur-Seite mit einfacher Online-Anfrage Telefonate sparen.
Das Gesetz spricht von Herstellern und Gewährleistung, nicht von Websites. Für einen Betrieb im Mostviertel, der Geräte repariert, hat es trotzdem eine ganz praktische Seite: Wie nimmst du Reparaturanfragen an? Stand dieses Textes ist der 7. Oktober 2026. Ich bin kein Jurist und habe den Rechtsteil deshalb knapp gehalten.
Was gilt seit dem 1. Oktober 2026?
Das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz hat der Nationalrat am 7. Juli 2026 beschlossen, es steht im BGBl. I Nr. 60/2026 vom 29. Juli 2026. In Kraft ist es seit dem 1. Oktober 2026. In Deutschland gilt die entsprechende Regel schon seit dem 31. Juli 2026.
Die wichtigsten Punkte aus meinen Quellen:
- Hersteller müssen reparieren. Hersteller bestimmter Produktgruppen müssen auch nach der Gewährleistung kostenlos oder zu einem angemessenen Preis reparieren. Laut ORF gehören etwa Smartphones, Tablets und Waschmaschinen dazu. Laut WKO betrifft das nur Waren, für die es schon EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt.
- Die Gewährleistung verlängert sich. Wählt der Kunde innerhalb der Gewährleistung die Reparatur statt des Austauschs, verlängert sie sich einmalig um ein Jahr, laut WKO auf höchstens drei Jahre. Das gilt laut WKO bei allen Produkten, nicht nur bei Geräten, und für Käufe ab dem 1. Oktober 2026.
- Es gibt ein EU-Formular. Das Europäische Formular für Reparaturinformationen nennt Preis und Dauer einer Reparatur. Für Reparaturbetriebe ist es freiwillig.
Welche Produktgruppen genau erfasst sind und was davon dich betrifft, steht nicht in diesem Text. Frag dazu bei der WKO nach oder lass es von einem Anwalt klären.
Was bedeutet das für einen kleinen Reparaturbetrieb?
Meine Einschätzung, keine Rechtsberatung: Reparatur ist ab jetzt ein Thema, über das Kunden stärker nachdenken. Für Händler und Reparaturbetriebe, etwa bei Elektro, Haushaltsgeräten oder Handys, kann sie zu einem Verkaufsargument werden.
Wer eine Reparatur sucht, tippt zum Beispiel „Waschmaschine reparieren Amstetten“ ins Handy und schaut sich die ersten Treffer an. Dort entscheidet sich, wen er anruft. Steht auf deiner Seite nicht, dass du reparierst, was du reparierst und wie man anfragt, ruft er eher jemand anderen an.
Und wenn du nichts reparierst, aber Waren an Privatkunden verkaufst? Dann betrifft dich vor allem die längere Gewährleistung nach einer Reparatur. Was das für deine Abläufe heißt, klärst du am besten mit der WKO.
Zwei Dinge, die ich aus meinen Quellen sicher weiß: Das EU-Formular bindet dich 30 Tage an die Angaben, wenn du es verwendest. Und es ist für Reparaturbetriebe freiwillig. Das solltest du bewusst entscheiden, nicht nebenbei.
Wie nimmst du Reparaturanfragen online gut an?
Das ist mein Teil, die Anfrage-Seite. Eine Reparaturanfrage am Telefon beginnt oft mit Fragen: Was ist es, welches Modell, was geht nicht mehr, seit wann? Das kostet jedes Mal Zeit. Drei Bausteine können dir einen Teil davon abnehmen:
- Eine eigene Reparatur-Seite. Eine klare Seite, auf der steht, was du reparierst und in welchem Gebiet du arbeitest, dazu eine antippbare Telefonnummer. Hier finden dich Leute, die nach Reparatur suchen. Wie so eine Seite aufgebaut sein sollte, steht auch im Ratgeber Website für Handwerksbetriebe: Was muss wirklich drauf?
- Ein Anfrageformular mit Foto. Der Kunde schickt gleich ein Bild vom Gerät oder vom Schaden, das Modell und seine Telefonnummer mit. Bei dir landet eine Anfrage, mit der du arbeiten kannst. Ob dir das schon vor dem Rückruf eine erste Einschätzung erlaubt, hängt vom Gerät ab.
- Online-Termin. Kunden sehen deine freien Zeiten und buchen die Abgabe oder den Hausbesuch selbst, auch am Abend. Du musst dafür nicht ans Telefon.
Nichts davon ist Pflicht, und ich verspreche dir damit keine einzige Anfrage mehr. Es nimmt dir aber Arbeit ab, die du heute am Telefon erledigst.
Soll ich Reparaturpreise auf die Seite schreiben?
Das ist eine Abwägung, und hier kommt das EU-Formular ins Spiel. Klare Preise und Dauer helfen Kunden bei der Entscheidung, und sie sparen Anrufe, die nur „Was kostet das ungefähr?“ lauten.
Gleichzeitig sind Angaben im EU-Formular 30 Tage verbindlich. Bevor du Preise und Zeiten verbindlich zusagst, rechne sie durch und frag im Zweifel bei der WKO nach, wie du sie formulieren sollst. Eine Seite kann auch ohne feste Preise nützlich sein: mit den Geräten, die du reparierst, den Angaben, die du für eine Einschätzung brauchst, und dem Weg zur Anfrage.
Was kostet das bei mir?
Meine Preise sind netto und für Unternehmen. Den Festpreis bekommst du schriftlich vor dem Start.
- Programm, zum Beispiel Online-Buchung: ab 1.900 € netto. Konfigurator, Angebotsrechner, Online-Buchung, Kundenportal oder eigene Web-App. Hosting, Updates, Datensicherung und Support kosten ab 59 € netto im Monat.
- Website mit eigener Reparatur-Seite: ab 1.490 € netto, Startseite plus 3 Unterseiten. Jede weitere Unterseite kostet 190 € netto.
Ob ein Anfrageformular mit Foto bei dir besser auf die Website oder in ein eigenes Programm gehört, sage ich dir nach einem kurzen Gespräch. Wenn deine Anfragen heute meistens unvollständig ankommen, lies mehr zu Programmen für Betriebe: Konfigurator, Preisrechner und Online-Buchung. Und lass die rechtlichen Fragen zum neuen Gesetz bei der WKO oder einem Anwalt klären.
Quellen
Häufige Fragen
- Seit wann gilt das Recht auf Reparatur in Österreich?
- Das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde im BGBl. I Nr. 60/2026 am 29.07.2026 kundgemacht und ist am 01.10.2026 in Kraft getreten. In Deutschland gilt die entsprechende Regel schon seit dem 31.07.2026. Was das für deinen Betrieb im Detail heißt, lass im Zweifel von der WKO oder einem Anwalt prüfen.
- Muss ich das EU-Formular für Reparaturinformationen verwenden?
- Für Reparaturbetriebe ist das Europäische Formular für Reparaturinformationen freiwillig. Wer es verwendet, ist 30 Tage an die Angaben darin gebunden, zum Beispiel an Preis und Dauer der Reparatur. Entscheide bewusst, ob du es nutzt, und frag bei Unsicherheit bei der WKO nach.
- Was kostet ein Anfrageformular oder eine Online-Buchung bei Vendo Agency?
- Ein Programm wie eine Online-Buchung kostet bei mir ab 1.900 Euro netto, dazu kommen ab 59 Euro netto im Monat für Hosting, Updates, Datensicherung und Support. Eine Website mit einer eigenen Reparatur-Seite kostet ab 1.490 Euro netto. Den Festpreis bekommst du nach einem kurzen Gespräch.
Reparieren statt wegwerfen? Mein Kratzbaum sagt seit Jahren dasselbe.

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