Kurz gesagt: Ja, wenn dein KI-Video oder KI-Bild echt wirkt und Menschen, Orte oder Ereignisse zeigt, die es so nicht gab, kennzeichnest du es sichtbar als KI. Ab dem 2. August 2026 gelten dafür die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Am einfachsten ist ein kurzer Vermerk wie „KI-Video“ direkt im Bild. Das ist keine Rechtsberatung.
Sobald das erste KI-Video fertig ist, stellt sich die Frage: Muss da ein Hinweis drauf, und wie sieht der aus? Hier steht, was die Regeln sagen und wie ich es bei meinen eigenen KI-Videos mache. Es geht nur um Bilder und Videos. Für Chatbots und Telefonassistenten, die mit Menschen sprechen, gilt eine andere Regel aus demselben Artikel 50, die hier nicht Thema ist. Was ein KI-Telefonassistent kann, steht auf der eigenen Seite.
Was hat die EU-Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht?
Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 den finalen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten veröffentlicht, auf Englisch „Code of Practice on marking and labelling AI-generated content“. Er ist freiwillig, gilt aber als Orientierung, wie man die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung erfüllt.
Für Betriebe, die KI-Inhalte in der Werbung einsetzen, sind drei Punkte wichtig:
- Deepfakes kennzeichnen. Deepfakes sind KI-Bilder, KI-Videos oder KI-Töne, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich echt wirken. Für Verwender, in der Fachsprache Betreiber, geht es um die Kennzeichnung solcher Deepfakes und von KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.
- Ein erkennbares Zeichen. Als Kennzeichen ist ein öffentlich verfügbares EU-Symbol oder ein gleichwertiges Label vorgesehen. Bei reinem Ton ist auch ein gesprochener Hinweis möglich.
- Die Hersteller sind auch dran. Firmen, die KI-Werkzeuge anbieten, sollen deren Ergebnisse maschinenlesbar markieren. Das nimmt dir den sichtbaren Hinweis nicht ab, es ist eine zweite Ebene daneben.
Ab wann gilt die Pflicht, und wen trifft sie?
Artikel 50 der KI-Verordnung gilt ab dem 2. August 2026. Ab diesem Tag müssen Betreiber Deepfakes als künstlich erzeugt offenlegen. Betreiber ist, wer ein KI-Werkzeug beruflich einsetzt, also auch ein Betrieb, der selbst mit KI ein Video für seine Werbung erstellt. Bis dahin sind es noch knapp zwei Monate. Wer jetzt schon KI-Videos plant, kann den Vermerk gleich von Anfang an einbauen und muss später nichts nachrüsten.
Für den sichtbaren Hinweis ist der Betreiber zuständig, nicht der Hersteller des Werkzeugs. Die Hersteller haben eine eigene Aufgabe: Sie sollen ihre Ergebnisse maschinenlesbar markieren, etwa über Metadaten oder digitale Wasserzeichen in der Datei. Diese Markierung lesen Programme aus. Ein Mensch, der sich das Video am Handy ansieht, bemerkt sie in der Regel nicht. Für dich als Betreiber zählt deshalb der Hinweis, den jeder sehen oder hören kann.
Lässt du ein KI-Video von jemandem machen, ist es sinnvoll, die Kennzeichnung vorher festzulegen. Wer in deinem Fall genau als Betreiber gilt, lässt du im Einzelfall am besten prüfen.
Welche KI-Videos und KI-Bilder sollte ich kennzeichnen?
Meine Faustregel für die Werbung: Alles, was wie eine echte Aufnahme wirkt, bekommt einen sichtbaren Hinweis.
- Menschen, Orte und Ereignisse. Zeigt ein KI-Video oder KI-Bild eine Person, einen Ort oder eine Situation so, als wäre sie gefilmt oder fotografiert worden, kennzeichne ich es. Das gilt für Videos und für Bilder gleichermaßen.
- Erkennbar künstlerische Werke. Ist der Inhalt erkennbar Teil eines künstlerischen, satirischen oder fiktionalen Werks, beschränkt Artikel 50 die Pflicht auf einen angemessenen Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört. Ich kennzeichne auch solche Videos sichtbar als KI-Video.
- Im Zweifel kennzeichnen. Die Grenze ist nicht in jedem Fall scharf. Ein Hinweis zu viel kostet dich nichts, ein fehlender kann Ärger und Misstrauen bringen.
Ob ein bestimmtes Motiv unter die Pflicht fällt, entscheide nicht ich, und ich ersetze auch keine Rechtsberatung. Bei einer konkreten Frage hilft dir deine Wirtschaftskammer (WKO) oder ein Anwalt.
Unabhängig von der Kennzeichnung gilt: Ein KI-Video darf keine Kunden, Bewertungen oder Ergebnisse vortäuschen, die es nicht gibt. Wie schnell Video-KI inzwischen in alltägliche Werkzeuge wandert, steht in Was kann Googles neue Video-KI Gemini Omni?. Mit jedem neuen Werkzeug wächst die Zahl der KI-Videos, die echt aussehen. Dann kommt es auf einen ehrlichen Hinweis an.
Wie kennzeichne ich KI-Inhalte praktisch?
So setze ich es bei meinen eigenen KI-Videos um:
- Sichtbar im Bild. Ein kurzer Vermerk wie „KI-Video“ steht direkt im Video, nicht nur in der Beschreibung. Artikel 50 verlangt, dass der Hinweis klar erkennbar ist, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht.
- Von Anfang an. Der Vermerk erscheint nicht erst am Ende, sondern so, dass ihn jeder sieht, der das Video sieht.
- Kurz und eindeutig. „KI-Video“ oder „KI-Bild“ reicht. Lange Erklärungen liest am Handy niemand, und ein kurzes Wort stört das Bild nicht.
- Bei reinem Ton hörbar. Wo es nichts zu sehen gibt, etwa bei einem Radiospot, nennt der Verhaltenskodex einen gesprochenen Hinweis als Möglichkeit.
- Auch auf der Website. Läuft das Video auf deiner Website, gehört der Hinweis direkt ans Video, etwa „KI-Video“. Ist nur die Sprecherstimme künstlich, passt „KI-Stimme“.
Für Anzeigen gilt dasselbe. Instagram und Facebook bieten beim Hochladen zusätzlich eine eigene KI-Kennzeichnung an. Den Vermerk setze ich trotzdem ins Video selbst, denn dann ist er überall dabei, egal ob das Video auf Instagram, auf deiner Website oder in einem WhatsApp-Status läuft.
Schadet der Hinweis „KI“ meiner Werbung?
Ich sehe es als Vorteil. Wer offen sagt, was KI ist und was echt, wirkt ehrlicher als jemand, der erst auffliegt, wenn Kunden nachfragen. Ein kurzer Vermerk wie „KI-Video“ ist einfach und schafft Vertrauen.
Das gilt auch, wenn nur ein Teil künstlich ist, etwa wenn die Person echt gefilmt ist und die KI nur Ort oder Kleidung tauscht. Sag offen dazu, was echt ist und was nicht. So weiß jeder, was er im Video sieht.
Was kostet ein KI-Video mit Kennzeichnung bei mir?
Meine Preise sind netto.
- KI-Video: ab 490 € netto. Bis 20 Sekunden, eine Szene mit echter Person, die KI tauscht Ort, Kleidung und Requisiten, bis zu 3 KI-Läufe, Sound, Untertitel und die KI-Kennzeichnung sind enthalten, dazu eine Korrekturschleife.
- Anzeigen einrichten: ab 390 € netto. Das Werbebudget zahlst du direkt an Google oder Meta.
Wie das Ganze abläuft und welche Beispiele es gibt, siehst du unter KI-Videos für deinen Betrieb. Wenn du ein KI-Video planst oder schon eines hast und nicht weißt, wie du es kennzeichnen sollst, schick es mir per WhatsApp. Ich sage dir, wie ich es machen würde.
Quellen
Häufige Fragen
- Muss ich ein KI-Bild genauso kennzeichnen wie ein KI-Video?
- Wirkt ein KI-Bild wie ein echtes Foto und zeigt Menschen, Orte oder Ereignisse, die es so nicht gab, behandle ich es wie ein KI-Video und kennzeichne es sichtbar. Bei erkennbar künstlerischen oder kreativen Werken genügt laut Artikel 50 ein angemessener Hinweis, der den Genuss des Werks nicht stört. Ob dein Fall dazugehört, lass im Zweifel die WKO oder einen Anwalt prüfen.
- Reicht es, den Hinweis in die Beschreibung unter dem Video zu schreiben?
- Artikel 50 verlangt, dass die Information klar erkennbar ist, spätestens wenn jemand den Inhalt zum ersten Mal sieht oder hört. Ein Satz in der Beschreibung, die erst nach dem Aufklappen sichtbar wird, ist dafür unsicher. Ich setze den Vermerk deshalb in das Video selbst, zusätzlich kannst du ihn in die Beschreibung schreiben.
- Was kostet ein KI-Video mit Kennzeichnung bei Vendo Agency?
- Ein KI-Video kostet bei mir ab 490 Euro netto. Enthalten sind bis 20 Sekunden, eine Szene mit echter Person, bis zu 3 KI-Läufe, Sound, Untertitel und die KI-Kennzeichnung, dazu eine Korrekturschleife. Das Werbebudget für Anzeigen zahlst du separat direkt an Google oder Meta.
Mein Fell ist echt. Dafür brauche ich kein Etikett.

Passt das auf deinen Betrieb?
Schreib mir kurz auf WhatsApp, worum es bei dir geht. Ich sag dir ehrlich, ob und wie ich dir helfen kann.
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