Kurz gesagt: Ja. Ab 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung: Wer mit einer KI spricht oder schreibt, muss das spätestens bei der ersten Interaktion erfahren, außer es ist offensichtlich. Die Pflicht trifft vor allem den Anbieter des Systems. Ein klarer Satz gleich am Anfang des Gesprächs ist trotzdem für jeden Betrieb die sichere Lösung.
Die naheliegende Sorge: Vergrault so ein Hinweis nicht die Anrufer? Ich erkläre dir, was die Regel sagt, was sie nicht sagt und wie so ein Satz klingen kann. Das ist keine Rechtsberatung, sondern eine Orientierung.
Was verlangt Artikel 50 der KI-Verordnung genau?
Zwei Punkte sind für dich als Betrieb wichtig.
- Der Hinweis: KI-Systeme, die direkt mit Menschen sprechen oder schreiben, müssen so gestaltet sein, dass die Person erfährt: Hier spricht oder schreibt eine KI. Das gilt für einen Telefonassistenten genauso wie für einen Chatbot.
- Der Zeitpunkt: Die Information muss klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion kommen. Also nicht erst nach drei Fragen und nicht versteckt auf einer Unterseite.
Ausgenommen ist, was für eine angemessen informierte, aufmerksame Person ohnehin offensichtlich ist. Darauf würde ich mich nicht verlassen, schon gar nicht am Telefon. Eine KI-Stimme ist am Telefon nicht immer als solche zu erkennen, und wer sich getäuscht fühlt, ruft kein zweites Mal an.
Hat die Verschiebung durch den „Digital Omnibus“ etwas geändert?
Nein, nicht für diesen Punkt. Das Änderungspaket „Digital Omnibus on AI“ (Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, veröffentlicht am 24. Juli 2026, in Kraft getreten am 27. Juli 2026) hat Fristen verschoben, aber für andere Bereiche: Die Regeln für Hochrisiko-KI gelten nun ab 2. Dezember 2027 beziehungsweise 2. August 2028.
Artikel 50 blieb davon unberührt und gilt ab 2. August 2026. Eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 gibt es nur für die maschinenlesbare Markierung von KI-Inhalten nach Artikel 50 Absatz 2, und nur für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren. Die betrifft die Hersteller von KI-Werkzeugen für Bilder, Videos, Töne und Texte, nicht das Gespräch mit deinen Kunden.
Trifft die Pflicht mich oder den Anbieter?
Der Gesetzestext richtet die Pflicht, das System so zu gestalten, an den Anbieter. Als Betrieb, der einen Assistenten einsetzt, bist du daher nicht automatisch derjenige, den diese Zeile direkt trifft.
Trotzdem würde ich nicht auf diese Frage setzen. Erstens gilt: Wer ein System unter eigenem Namen betreibt, sollte im Einzelfall prüfen lassen, ob er selbst als Anbieter gilt. Zweitens ist es für deine Kunden egal, wer rechtlich zuständig ist. Sie wollen wissen, mit wem sie sprechen. Das klärst du am einfachsten mit einem Satz am Anfang.
Für die verbindliche Einschätzung deines Falls sind die WKO oder ein Anwalt die richtige Stelle.
Wie klingt so ein Hinweis im Alltag?
Er darf kurz sein und freundlich. Zwei erfundene Beispiele, frei formuliert und nicht aus dem Gesetz:
- Am Telefon: „Guten Tag, Sie sind mit dem digitalen Assistenten von Installateur Muster verbunden. Ich bin eine KI und kein Mensch. Worum geht es?“
- Auf WhatsApp: „Guten Abend! Ich bin der KI-Assistent von Salon Muster und kein Mensch. Wie kann ich helfen?“
Dazu gehört der Ausweg für alle, die lieber mit einem Menschen reden: „Wenn Sie lieber mit dem Chef sprechen, nennen Sie mir Namen und Nummer, er ruft zurück.“ Das nimmt vielen Anrufern die Sorge und kostet dich nichts.
Meine Assistenten machen es genau so: Der Hinweis kommt gleich zu Beginn, nicht im Kleingedruckten. Wie das im Detail aussieht, steht auf der Seite zum KI-Telefonassistenten für Betriebe und beim WhatsApp-Chatbot.
Was ist mit KI-Bildern und KI-Videos?
Dafür gelten andere Regeln aus demselben Artikel 50, vor allem für Deepfakes, also KI-Inhalte, die fälschlich echt wirken. Das ist ein eigenes Thema. Wann du ein KI-Video oder KI-Bild in der Werbung kennzeichnen solltest und wie, steht in Muss ich KI-Videos und KI-Bilder in der Werbung kennzeichnen?
Was gehört sonst noch zu einem sauberen Assistenten?
Der Hinweis auf die KI ist nur ein Baustein. Drei Dinge sollten ebenfalls stimmen:
- Klare Grenzen: Der Assistent beantwortet nur, was du ihm vorgibst, und notiert alles andere, statt etwas zu versprechen.
- Der Weg zum Menschen: Name und Nummer hinterlassen, du rufst zurück.
- Der Datenschutz: Namen, Nummern und Anliegen sind personenbezogene Daten. Das gehört in deine Datenschutzerklärung, die du am besten von deinem Berater prüfen lässt.
Wer auf WhatsApp erst einmal klein anfangen will, findet in Taugt der kostenlose KI-Agent von Meta für WhatsApp? eine Einordnung, wo ein einfacher Assistent reicht und wo ein eigens eingerichteter Chatbot besser passt. Auch dort gilt: Der Hinweis auf die KI gehört an den Anfang.
Was kostet das bei mir?
Meine Preise sind netto. Die Einrichtung zahlst du einmal, den Betrieb monatlich.
- KI-Telefonagent: ab 490 € netto für die Einrichtung, dazu 39 € netto im Monat. Gesprächsminuten und Telefonnummer werden nach Verbrauch abgerechnet.
- WhatsApp-Chatbot: ab 490 € netto für die Einrichtung, dazu 39 € netto im Monat. Die WhatsApp-Gebühren von Meta kommen je nach Nutzung dazu.
- Beide zusammen: 790 € netto, dazu 69 € netto im Monat.
Der Hinweis zu Beginn des Gesprächs ist bei beiden Teil der Einrichtung. Schreib mir, wo bei dir Anrufe und Nachrichten liegen bleiben, dann sage ich dir ehrlich, ob sich ein Assistent für deinen Betrieb lohnt.
Quellen
Häufige Fragen
- Reicht ein Hinweis in der Datenschutzerklärung oder im Impressum?
- Nach dem Wortlaut von Artikel 50 muss die Information klar erkennbar sein und spätestens bei der ersten Interaktion kommen. Ein Satz im Kleingedruckten, den beim Anruf oder im Chat niemand sieht, ist deshalb keine gute Lösung. Der sichere Weg ist ein Satz im ersten Gesprächsmoment. Im Zweifel frag die WKO oder einen Anwalt.
- Bin ich als Betrieb verantwortlich oder der Anbieter des Systems?
- Die Pflicht, das System so zu gestalten, dass sich die KI zu erkennen gibt, richtet Artikel 50 an den Anbieter. Wer ein System unter eigenem Namen betreibt, sollte im Einzelfall prüfen lassen, ob er selbst als Anbieter gilt. Das kann ich dir nicht verbindlich beantworten, dafür sind die WKO oder ein Anwalt die richtige Stelle.
- Was kostet ein KI-Telefonagent oder WhatsApp-Chatbot bei Vendo Agency?
- Der KI-Telefonagent kostet bei mir ab 490 Euro netto, der WhatsApp-Chatbot ab 490 Euro netto, jeweils plus 39 Euro netto im Monat für Betrieb und Updates. Der Hinweis, dass der Assistent eine KI ist, gehört bei beiden zum Gesprächsanfang dazu und kostet nichts extra. Telefonminuten und WhatsApp-Gebühren kommen nach Verbrauch dazu.
Ich sag jedem sofort, dass ich eine Katze bin. Läuft.

Passt das auf deinen Betrieb?
Schreib mir kurz auf WhatsApp, worum es bei dir geht. Ich sag dir ehrlich, ob und wie ich dir helfen kann.
Die Nachricht ist schon vorbereitet, du ergänzt nur deine Frage.
